4.2.4 Sicherheitsregeln
Branchenlösung Betriebsgruppenlösung Modelllösung
Sicherheitsregeln ermöglichen den sicherheitsgerechten Umgang mit Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen.
Folgende Kriterien und Informationen sind für die EKAS zur Beurteilung einer Branchenlösung im Hinblick auf eine Genehmigung bzw. eine Rezertifizierung massgebend:
- Zusammenstellung sämtlicher branchenrelevanter Sicherheitsregeln, inkl. Verhaltensregeln, z. B. Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA).
- Hilfsmittel und Informationen für die Kommunikation der Sicherheitsregeln in den angeschlossenen Betrieben.
- Angaben für das Beschaffungsverfahren neuer Einrichtungen und Arbeitsmittel gemäss dem Stand der Technik sowie gemäss Bundesgesetz über die Produktesicherheit PrSG, Sicherheitsnachweis durch Konformitätserklärung, Überprüfung der Arbeitsmittel vor Inbetriebnahme auf offensichtliche Mängel, Lieferung durch den Hersteller von Betriebs- und Wartungsanleitungen in einer Landessprache.
- Angaben über die Instandhaltung und die bestimmungsgemässe Verwendung gemäss Angaben des Herstellers.
- Angaben für die Überprüfung und Anpassung der Sicherheitsregeln bei betrieblichen Veränderungen.
- Angaben für die Sicherheitsweisung bei Auftragsvergabe an Dritte, Weisungen für Arbeitnehmende mit Temporärarbeitsverhältnissen.