4.2.8 Mitwirkung

Branchenlösung Betriebsgruppenlösung Modelllösung

Die Mitwirkung der Arbeitnehmenden bei Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ist gesetzlich verankert (Art. 6 AbS. 3 ArG, Art. 6a VUV, Art. 6 ArGV 3, Art. 10 Mitwirkungsgesetz).

Folgende Kriterien und Informationen sind für die EKAS zur Beurteilung einer Modelllösung im Hinblick auf eine Genehmigung bzw. eine Rezertifizierung massgebend:

  • Die Modelllösung hat ein Konzept zur Sicherstellung des gesetzlichen und, sofern zutreffend, des gesamtarbeitsvertraglichen Mitspracherechts der Arbeitnehmenden bzw. ihrer Vertretung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes für die angeschlossenen Betriebe vorzuweisen.

Gewährleistung der Mitwirkung

Information der Arbeitnehmenden