4.2.9 Gesundheitsschutz

Branchenlösung Betriebsgruppenlösung Modelllösung

Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird im Arbeitsgesetz (Art. 6 ArG) und dessen Verordnungen geregelt. Eine Betriebsgruppenlösung muss deshalb die im jeweiligen Betrieb bzw. in der jeweiligen Organisationseinheit relevanten Themen berücksichtigen und entsprechende Angaben bzw. Empfehlungen enthalten.

Folgende Kriterien und Informationen sind für die EKAS zur Beurteilung einer Betriebsgruppenlösung im Hinblick auf eine Genehmigung bzw. eine Rezertifizierung massgebend:

  • Für die Betriebsgruppe relevante Angaben bzw. Empfehlungen im Bereich Gesundheitsschutz, gestützt auf die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und dessen Verordnungen (insbesondere den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz).
  • Angaben bzw. Empfehlungen zur Einhaltung der Sonderschutzbestimmungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft gemäss Mutterschutzverordnung.
  • Angaben bzw. Empfehlungen zur Einhaltung der Sonderschutzbestimmungen für Jugendliche gemäss Jugendarbeitsschutzverordnung.

Allgemein

Gefährdung und Belastung durch:

Arbeitsstoffe

Arbeitsplätze / Ergonomie

Arbeitsorganisation

Arbeitszeiten

Raumklima, Lüftung

Schutz besonderer Personengruppen:

Jugendliche

Schwangere Frauen und stillende Mütter

Ältere Arbeitnehmende