4.2.3 Ausbildung

Branchenlösung Betriebsgruppenlösung Modelllösung

Die Betriebsgruppenlösung hat nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen bezüglich Anforderungen an die Ausbildung der Verantwortlichen in ihren Betrieben bzw. Organisationseinheiten nachkommt. Ausbildung, Instruktion und Information gewährleisten, dass das notwendige Fachwissen in den Betrieben bzw. den Organisationseinheiten vorhanden ist und periodisch aufgefrischt wird. Mit Weiter- und Fortbildung wird sichergestellt, dass Kontaktpersonen für Arbeitssicherheit (KOPAS) und Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ihren Wissenstand aktualisieren und ihre Ausbildung dem Stand der Technik anpassen können.

Folgende Kriterien und Informationen sind für die EKAS zur Beurteilung einer Betriebsgruppenlösung im Hinblick auf eine Genehmigung bzw. eine Rezertifizierung massgebend:

  • Ausbildungskonzept, Grundwissen für Vorgesetzte, Grundausbildung für KOPAS und Sicherheitsbeauftragte.
  • Angebot für periodische Fortbildung für KOPAS und Sicherheitsbeauftragte.
  • Informationen für Betriebe bzw. Organisationseinheiten zur Instruktion von neueintretenden Arbeitnehmenden und von temporären Arbeitskräften.
  • Angebot oder Informationen für Spezialausbildungen (z. B. Flurförderzeuge, Gefahrstoffe etc.).
  • Instrumente zur Information der Betriebe bzw. Organisationseinheiten für Neuerungen und Änderungen (Newsletter, Publikationen, Informationsveranstaltungen, Internet etc.).

Ausbildungskonzept

Anleitung Neueintretende

Spezialausbildungen

Sicherheitsbeauftragte

Weiter- und Fortbildung

Temporär- und Drittfirmen