4.2.2 Organisation

Branchenlösung Betriebsgruppenlösung Modelllösung

Die Branchenlösung braucht eine Organisationsform, welche die Aufgaben und Kompetenzen regelt sowie die Verantwortlichkeiten der einzelnen Instanzen – auf Stufe der Branche – festlegt.

Folgende Kriterien und Informationen sind für die EKAS zur Beurteilung einer Branchenlösung im Hinblick auf eine Genehmigung bzw. eine Rezertifizierung massgebend:

  • Organigramm der Trägerschaft bzw. des Steuerungsorgans der Branchenlösung mit Angabe der Zusammensetzung, Funktionen und Verantwortlichkeiten.
  • Aktivitäten des Steuerungsorgans: Das Steuerungsorgan hat jährlich aktiv zu sein.
  • Miteinbezug der Sozialpartner.
  • Beratender Beizug des zugeordneten Branchenbetreuers.
  • Vertragliche bzw. verbindliche Regelung des Beizugs folgender ASA-Spezialisten: Arbeitsarzt, Arbeitshygieniker und Sicherheitsingenieur. Zusammensetzung mit Personalien des ASA-Pools.
  • Qualifikation der beigezogenen ASA-Spezialisten gemäss Anforderungen der Eignungsverordnung sowie Nachweis der Fortbildung (beispielsweise durch Eintrag auf den Listen der jeweiligen Fachverbände, z. B. SGAS, SGAH, SGARM). ASA-Spezialisten, die bei keinem Fachverband eingetragen sind, haben den Nachweis einer gleichwertigen Fortbildung zu erbringen.
  • Stellung der ASA-Spezialisten im Organigramm der Branchenlösung, Aufgaben und Tätigkeiten der ASA-Spezialisten (Beratung, Umsetzung vor Ort, Ausbildung, spezielle Aufgaben). Angaben darüber, ob die Trägerschaft der Branchenlösung Spezialisten der Arbeitssicherheit den Betrieben zur Verfügung stellt oder vermittelt, in welcher Form und zu welchen Bedingungen.
  • Kommunikation mit Sicherheitsbeauftragten und Kontaktpersonen (KOPAS) für Rückmeldungen und für die Zusammenarbeit mit den Durchführungsorganen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
  • Vorgesehene Abläufe bei der Umsetzung der Branchenlösung.
  • Vorgesehene Dokumentation für Arbeitgeber (Handbuch, Checklisten etc.) sowie verfügbare Management-Instrumente für Arbeitgeber, die zur Umsetzung und Zielerreichung eingesetzt werden können, z. B. Statistik der Ausfalltage, Absenzenmanagement mit Hilfe von Kennzahlen, Unfallkosten, etc.

Sicherheitsorganisation

Pflichtenheft

Qualifikation der ASA

Relevante gesetzliche Grundlagen