4.2.10 Kontrolle / Audit

Branchenlösung Betriebsgruppenlösung Modelllösung

Kontrollen und Audits ermöglichen die Überprüfung der erreichten Ziele und der Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen.

Folgende Kriterien und Informationen sind für die EKAS zur Beurteilung einer Branchenlösung im Hinblick auf eine Genehmigung bzw. eine Rezertifizierung massgebend:

  • Konzept für die kontinuierliche Verbesserung des Systems, einschliesslich
    Betriebsbesuche (Audit) und Auswertung weiterer Informationen über den
    Umsetzungsstand der Branchenlösung auf Stufe der Betriebe.
  • Erfassung und Auswertung des Unfallgeschehens und der Berufskrankheiten.
  • Kontrolle der Zielerreichung und Berücksichtigung für neue Massnahmen (z. B. Schwerpunktaktionen).
  • Periodische Erfahrungsberichte an die EKAS (alle 5 Jahre, siehe Ziffer 8 Wegleitung).

Vorgehen

Schwerpunkte

Betriebs- und Ursachenstatistik

Audit