News
27.01.2022
Fortbildungsanforderungen an ASA-Spezialisten präzisiert
Die EKAS hat am 7. Dezember 2021 beschlossen, die Vorgaben der Eignungsverordnung (EigV) zu den Fortbildungsanforderungen an ASA-Spezialisten zu präzisieren. Dazu wurde der Anhang 2 der EKAS-Richtlinie 6508 «ASA» entsprechend ergänzt. Bezüglich der Anforderungen für die Fortbildung und deren Dauer wird neu auf die Fortbildungsreglemente der Fachgesellschaften verwiesen. Die Fachgesellschaften sind es auch, welche die Fortbildungsdokumente überprüfen und eine entsprechende Fortbildungsbestätigung erteilen. Sie führen ausserdem eine Liste mit jenen ASA-Spezialisten, welche die Fortbildungsanforderungen erfüllen.
24.11.2021
21. EKAS Arbeits- und Trägerschaftstagungen 2021
Am 10. und 11. November 2021 haben die diesjährigen Trägerschafts- und Arbeitstagungen der EKAS stattgefunden. Im Mittelpunkt der Tagungen standen dieses Mal die Schwerpunkte psychische Gesundheit und Präventionskultur. Insgesamt nahmen rund 270 Personen vor Ort teil, rund 140 Personen verfolgten die Tagungen per Livestream. Die Podcasts und die Präsentationen finden Sie ab sofort auf der EKAS-Homepage:
Link Trägerschaftstagung
Link Arbeitstagung
25.03.2021
Weiterbildungen durch überbetriebliche ASA-Lösungen während der Corona Pandemie
Empfehlungen der Fachkommission 22 "ASA"
23.03.2021
Neue ASA-Lösung: QW-System
Die EKAS genehmigte an ihrer Sitzung vom 23. März 2021 eine neue ASA-Lösung, die Modelllösung Nr. 20 QW-System von Qualitätswerk GmbH.
08.02.2021
Anpassungen auf der ASA-Homepage
Auf Grund von Anfragen erstellte die ASA-Fachstelle einen Mustervertrag für den ASA-Beizug auf Stufe der überbetrieblichen ASA-Lösungen. Dieser Mustervertrag ist auf die EKAS-Richtlinie 6508, Anhang 2 abgestützt und legt die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit eines externen Arbeitsarztes oder anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) fest, die für die Trägerschaft einer überbetrieblichen ASA-Lösung im Auftragsverhältnis arbeiteten.
In den Berichtsvorlagen für Trägerschaften wurden die Aufgaben und Tätigkeiten der ASA-Spezialisten ebenfalls entsprechend angepasst und sollten bei einer Rezertifizierung übereinstimmen. Wir bitten Sie, ab sofort die Berichtsvorlagen 2020 auf der ASA-Homepage zu verwenden. Bereits erstellte Berichte müssen nicht abgeändert werden.